Ein Angebot der Volkswagen Versicherung AG, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig.
Die Leistungen der Garantieverlängerung entsprechen dem Umfang der Herstellergarantie. Hierunter zählt die Erstattung der vollen Lohn- und Materialkosten für nahezu alle mechanischen und elektrischen Fahrzeugteile – einschließlich werkseitig verbauter Unterhaltungselektronik
Voraussetzung für Leistungen aus der Garantieverlängerung ist der Nachweis über die Durchführung
der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten.
100%ige Übernahme der Lohn- und Materialkosten bis 100.000 km Fahrleistung. Ab einer Fahrleistung von 100.000 km fällt eine Selbstbeteiligung in Höhe von fix 150,– Euro je Schadenfall an. Ab einer Fahrleistung von 200.000 km bzw. einem Fahrzeugalter von über 10 Jahren ist die Entschädigung auf max. 2.000,– Euro je Versicherungsjahr limitiert.
Die Garantieverlängerung beginnt mit dem Ablauf einer Frist von 2 Jahren ab der Erstauslieferung des
Fahrzeugs für die durch den Hersteller aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gewährte Gewährleistung und gilt bis zum 5. Fahrzeugjahr.
Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge, die während der Garantiedauer:
- zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig vermietet werden,
- als Fahrschulwagen oder als Rettungs-/Polizeifahrzeuge eingesetzt werden,
- auf einen Betrieb des Kraftfahrzeuggewerbes zugelassen sind,
- durch Veränderungen am Triebwerk oder an der Triebwerkssteuerung eine erhöhte Motorleistung oder ein
- erhöhtes Motordrehmoment aufweisen (Tuning oder Chiptuning),
sowie
- Kraftfahrzeuge, die nicht der 2-jährigen Herstellergarantie ab Erstzulassung unterliegen,
- Sonderkraftfahrzeuge, Sonderserien und Fahrzeuge mit werkseitig leistungsgesteigerten Aggregaten,
- Kraftfahrzeuge, die nach einem Totalschaden wieder aufgebaut wurden,
- Kraftfahrzeuge, an denen nicht alle bis zur Antragstellung der Garantieverlängerung vom Hersteller vorgesehenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nach dessen Vorgaben durchgeführt worden sind.
Argumente, die überzeugen
- Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten auch nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie
- Bessere Verkaufschancen, da die Garantieverlängerung auf den neuen Halter übergeht (nicht bei Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer)