Fahrschulen - Ihr Partner für Ihr Business

Die Volkswagen AG gewährt Fahrschulen und Fahrschulinhabern/Geschäftsführern von Fahrschul- GmbH beim Kauf von fabrikneuen Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und SEAT besondere Vorteile.

Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Die Gewährung des Nachlasses setzt voraus, dass die Fahrschule im Handelsregister eingetragen bzw. angemeldet ist und das Fahrzeug für mindestens 6 Monate nach Lieferung bei dieser Fahrschule überwiegend für: 

  • aktive Schulungszwecke eingesetzt wird oder
  • als persönliches Geschäftsfahrzeug des Inhabers oder des Geschäftsführers der Fahrschule ("persönliche Fahrzeuge") verwendet wird oder
  • von festangestellten Mitarbeitern der Fahrschule im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Fahrschule genutzt wird.
  • Der bezeichnete Nachlass wird pro Kalenderjahr für maximal 2 persönliche Fahrzeuge der jeweilige Fahrschule gewährt

Unsere Leistungen für Fahrschulen:

  • Profitieren Sie von der Betreuung durch unsere geschulten Fachberater
  • Wir bieten Ihnen feste Ansprechpartner im Service
  • Nutzen Sie unseren Express-Service
  • Wählen Sie Ihr Wunschfahrzeug aus den Marken VW , Audi Skoda und SEAT
  • Wir bieten Ihnen hochattraktive Förderprogramme für Fahrschulen

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Henry Ford (1863 – 1947), Gründer des Automobilherstellers Ford Motor Company

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