Sonderabnehmer

Mobilität ist der Zugang zu Freiheit, Unabhängigkeit und Zufriedenheit. Die Unternehmensgruppe Fleischhauer-Franz steht seit Jahren für genau diese individuelle Mobilität sowie hochwertige Produkte und hohe Kundenzufriedenheit. Daher möchten wir Sie bestmöglich beraten, begleiten und unseren Beitrag für Ihre Lebensqualität leisten. Besonders Menschen mit Handicaps oder Mobilitätseinschränkungen möchten wir als verlässlicher regionaler Partner bestmöglich in ihrem mobilen Alltag unterstützen. In unserem Angebots-Portfolio berücksichtigen wir stets Sondergruppen, wie Menschen mit Behinderungen, Behörden, berufsständische Verbände, Kommunen, Diplomaten sowie Journalisten. Somit bieten wir all unseren Kundengruppen individuelle Lösungen entsprechend Ihrer Bedürfnisse und Ansprüche an. Unser Ziel ist Ihre Flexibilität.

Wer ist nachlassberechtigt? Welche Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein?
Zur Inanspruchnahme des Nachlasses wird das Vorhandensein von einem gültigen Schwerbehindertenausweis, der einen Behinderungsgrad von mindestens 50 GdB ausweist, vorausgesetzt. Zudem werden Kunden mit dem Nachweis einer Conterganschädigung oder einer im Führerschein eingetragenen erforderlichen Fahrhilfe Nachlässe gewährt.

Darüber hinaus können auch amtlich bestellte Betreuer eines Menschen mit Behinderung - gemäß o.g. Bedingungen -, die ihre Funktion mit einem gültigen Betreuerausweis belegen, unsere Sonderkonditionen beanspruchen. Auch Erziehungsberechtigten eines minderjährigen Menschen mit Behinderung - gemäß o.g. Bedingungen – ist es gestattet, diese Sonderangebote zu nutzen.

Sie haben noch Fragen zu unserem Sondernachlass?

Dann wenden Sie sich gerne an unser Verkaufs-Team am jeweiligen Standort.