Finanzierung & Leasing
Finanzierung
Auf das Wunschauto zu sparen, kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Mit einer Finanzierung – ob klassisch oder flexibel – gelangt man schnell zum neuen Fahrzeug.
Finanzierungsarten
Die Unterschiede des klassischen und flexiblen Autokredits sind im folgenden zusammengefasst.
- Klassischer Autokredit
Wenn das Fahrzeug am Ende der Finanzierung in das Eigentum über gehen soll, dann ist der klassische Autokredit die richtige Wahl. Es kann individuell festgelegt werden, ob eine Anzahlung erfolgen soll und wenn ja, in welcher Höhe. Die Laufzeit der Finanzierung kann zwischen 12 und 72 Monaten festgelegt werden. Je nach Laufzeit und Anzahlung ergibt sich die feste monatliche Rate. - Flexibler Autokredit
Wenn zu Beginn der Finanzierung noch offen ist, ob das Fahrzeug am Ende zurückgegeben oder übernommen werden soll, ist der flexible Autokredit eine gute Entscheidung. Am Ende der Laufzeit kann zwischen drei Optionen gewählt werden: Zahlung der Schlussrate, Weiterfinanzierung oder Fahrzeug-Rückgabe.
Die Höhe der Anzahlung kann individuell gewählt werden. Die Laufzeit der Finanzierung kann zwischen 12 und 54 Monaten festgelegt werden.
Vorteile der Finanzierung
- Fahrzeug geht am Ende der Laufzeit in das Eigentum über
- Bei einer Vollfinanzierung besteht Freiraum für z.B. Tuningmaßnahmen oder optischen Veränderungen
- Bei einer flexiblen Finanzierung besteht die Möglichkeit einer Rückgabe
- Ein Finanzierungsvertrag kann verkürzt oder vorzeitig beendet werden
Finanzierung eines Neu- oder Gebrauchtwagen
Die Finanzierung kann für Neuwagen, Jahreswagen und Gebrauchtwagen erfolgen.
Leasing
Leasen statt kaufen: Wer ein neues Auto fahren will, muss nicht sofort den kompletten Fahrzeugpreis begleichen. Erfahren Sie jetzt mehr über Leasing.
Leasingarten
Vor Abschluss des Leasingvertrages muss entschieden werden, welche Leasingart in Frage kommt. Im Folgenden erfolgt die Erläuterung des Kilometerleasings und Restwertleasings.
- Kilometerleasing
Bei dieser Leasingart wird bei Vertragsabschluss festgelegt, wie viele Kilometer das Fahrzeug während der Leasingdauer gefahren werden darf. Sollten Mehrkilometer entstehen, werden diese bei Angabe des Fahrzeuges mit einem zu Vertragsbeginn vereinbarten Cent Betrag nachgezahlt. Entstehen Minderkilometer, erfolgt eine Rückzahlung. Es gibt einen Toleranzbereich von 2.500 Kilometern, eine Rückzahlung erfolgt aber nur bis zu 10.000 Minderkilometer.
Das Restwertrisiko des Leasingfahrzeuges liegt nicht beim Kunden. Bei ordnungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges fallen somit keine Mehrkosten an. - Restwertleasing
Hier wird die Rate nicht primär auf Basis der Laufleistung errechnet. Bei Vertragsabschluss wird der Wert des Fahrzeuges zum Leasingende geschätzt. Bei Abgabe des Leasingfahrzeuges wird der tatsächliche Restwert durch einen neutralen Gutachter festgelegt. Der ermittelte Wert wird dem zu Beginn kalkulierten Wert gegenübergestellt. Die Gebrauchtwagenabrechnung kann somit eine Erstattung, aber auch eine Nachzahlung ergeben.
Bei diesem Leasingmodell liegt das Restwertrisiko beim Kunden.
Neuwagenleasing und Gebrauchtwagenleasing
Heutzutage sind insbesondere Jahreswagen beliebte Leasingfahrzeuge. Der größte Wertverlust eines Fahrzeuges liegt zu Beginn. Somit ist das Leasing eines Jahreswagens oft günstiger als das Leasing eines Neufahrzeuges.
Vorteile des Leasings
- Gleichbleibende Raten über die gesamte Vertragslaufzeit
- Finanzielle Flexibilität
- Keine Bindung ans Modell bzw. unkomplizierter Modellwechsel nach Ende der Laufzeit
- Mobilität ohne Kauf eines Fahrzeuges
- Fahrzeug immer auf dem aktuellen Stand der Technik
Unterschied zwischen Privatleasing und gewerblichem Leasing
Insbesondere von Unternehmen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen wurde Leasing bisher genutzt, da es attraktive steuerliche Vorteile bringt. Leasingraten können nämlich in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden und senken so unmittelbar die Steuerlast des Unternehmens oder Gewerbetreibenden. Erfolgt ein Barkauf oder eine Finanzierung muss das Fahrzeug über eine Dauer von sechs Jahren abgeschrieben werden.
Wird das Leasingfahrzeug zusätzlich privat genutzt, erfolgt ein Ausgleich des steuerlichen Vorteils über die sogenannte 1%-Regelung oder mittels eines Fahrtenbuchs.
Beim Privatleasing können die Monatsraten nicht von der Steuer abgesetzt werden. Dennoch wird auch das Leasing für Privatkunden immer attraktiver. Es bietet nämlich eine gute Planbarkeit durch die gleichbleibenden Monatsraten.