Ihre AutoVersicherung¹

Immer sicher unterwegs.

Die Autoversicherungen1 sind so entwickelt, dass sie Ihren Ansprüchen gerecht werden und Ihnen größtmögliche Flexibilität bieten. Denn optimaler Schutz im Straßenverkehr und eine Absicherung für unvorhersehbare Unfälle und Kosten sind wichtig, damit Sie in einem solchen Fall Rückendeckung haben.  

Unsere Leistungen & Ihre Vorteile:

  • Passender Versicherungsschutz für Ihren Bedarf
  • Unkomplizierte Schadenabwicklung
  • Fachgerechte Reparaturen in vom Hersteller anerkannten Werkstätten
  • Persönlicher Kontakt und individuelle Beratung
  • Basisschutz mit hohem Leistungsumfang
  • Persönlicher Ansprechpartner und Unterstützung bei der Schadenabwicklung
  • Schnelle und fachgerechte Reparatur mit Originalteilen
  • Spezielle Leistungen für Elektroautos und Hybridfahrzeuge
     

 

Versicherungsprodukte der Marken Audi, Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Škoda, SEAT und CUPRA (auch für Nicht-Konzernmarken abschließbar):


Haftpflicht2

Übernahme des gesetzlichen Schadenersatzanspruchs Dritter.

  • 100 Mio. Euro Deckung bei Sach- und Vermögensschäden, max. 15 Mio. Euro je geschädigte Person bei Personenschäden
  • Deckung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden bis zu 5 Mio. Euro je Schadenereignis, jedoch für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres max. 10 Mio. Euro
  • MallorcaDeckung: für fremde, im Ausland zugelassene Fahrzeuge, meistens Mietwagen.
    Mit der MallorcaDeckung hat der Versicherungsnehmer bei einem Mietwagen den gleichen Versicherungsschutz wie bei seinem eigenen Fahrzeug zu Hause. Wenn er im europäischen Ausland mit einem fremden Fahrzeug, z. B. einem Mietwagen, einen Schaden verursacht, richtet sich der Versicherungsschutz grundsätzlich nach den Vorschriften des Urlaubslands. In manchen Ländern reicht die dort vereinbarte Versicherungssumme nicht aus, um den entstandenen Schaden zu begleichen. Die in der Kfz-Haftpflichtversicherung integrierte MallorcaDeckung erweitert die Versicherung des Mietwagens so, als hätte dieser die Kfz-Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers.
    Gültig in Europa (außerhalb Deutschlands) sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Deckungssummen gemäß der Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • EigenschadenDeckung: ersetzt Schäden, die vom Versicherungsnehmer oder einem berechtigten Fahrer mit dem versicherten Fahrzeug an anderen eigenen Gegenständen (z. B. am Zweitwagen, am Garagentor oder an der Hauswand) verursacht werden. Die Selbstbeteiligung für solche Schäden beträgt 500,– Euro je Schadenereignis.
  • Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt 100.000,– Euro.

-> Produkt-Highlight: Die EigenschadenDeckung sichert den Versicherungsnehmer bereits in der Haftpflicht-Grunddeckung ab.

 

Teilkasko

Schützt vor den finanziellen Folgen nach Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs.

  • Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawinen (auch Dachlawinen) 
  • Diebstahl, Brand und Explosion
  • Glasbruch (inkl. SB-Verzicht bei Reparatur)
  • Zulassungs- und Verwaltungskosten bis 200,– Euro und Überführungskosten bis 1.000,– Euro für Ersatzfahrzeug
  • Zusammenstoß mit Tieren jeglicher Art
  • Tierbiss (inkl. Folgeschäden bis 10.000,– Euro)
  • Fest im Fahrzeug eingebaute(s) oder am Fahrzeug angebaute(s) Fahrzeugteile/-zubehör sind bis zu einem Betrag von 20.000,– Euro beitragsfrei mitversichert (ab Werk bzw. vom Vertragshändler vor Vertragsabschluss eingebaut).
  • Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit (außer Alkohol, Drogen und Totaldiebstahl)
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss (inkl. Folgeschäden bis 10.000,– Euro)
  • 12 Monate Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung für Neu- bzw. Gebrauchtwagen bei Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs


Vollkasko (mit integrierter Teilkasko)

Hierin sind alle Leistungen der Teilkasko enthalten sowie weitere Leistungsfälle: 

  • Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs aufgrund mut- oder böswilliger Handlungen durch unberechtigte Personen
  • Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs durch einen Unfall
  • Hackerangriff: Versichert sind auch Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall, der durch eine Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten
  • Dritten (Hackerangriff) verursacht wurde. Sowie Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen wegen eines unmittelbar gegen das Fahrzeug gerichteten
  • Hackerangriffs
  • GAP Deckung: ersetzt im Totalschadenfall oder bei Entwendung die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des geleasten oder finanzierten Fahrzeugs am Tag des Schadens und der Restforderung beispielsweise der Volkswagen Bank oder der Volkswagen Leasing. (Gilt auch für Teilkaskoschäden, wenn eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde)

-> Produkt-Highlight: Die GAP Deckung sichert den Versicherungsnehmer bereits in der Kasko-Grunddeckung ab.

Zusätzlich bei Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen

  • Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Akkus gilt eine Allgefahrendeckung (AllRisk)
  • Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der eigenen, fest installierten Wallbox und Induktionsplatte bis 2.500,– Euro aufgrund mut- oder böswilliger Handlungen durch unberechtigte Personen
  • Kein Abzug „neu für alt“ beim Akku
  • Kosten für Zustandsdiagnostik inkl. Transport bis 1.500 Euro
  • Kosten für die Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer bei drohender Entzündung
  • Fahrzeugabstellungskosten 14 Tage
  • Ausbau- und Verbringungskosten des Akkus zur Entsorgung bis 2.500 Euro

Volkswagen Kasko (Teil- und/oder Vollkasko) nur in Verbindung mit Volkswagen Haftpflicht (Kfz-Haftpflichtversicherung)

Zusatzbausteine:

1. Schutzbrief Mobilität:

Der Schutzbrief Mobilität sorgt rund um die Uhr für Hilfe bei Panne und Unfall in ganz Europa

  • schnelle Unterstützung bei Pannen, Unfällen, Diebstahl und Fahrerausfall
  • schnelle Bereitstellung der Mobilität (z. B. mit einem Mietwagen, Taxi oder Zug)

Ersetzt werden z. B. Kosten für:

  • Pannenhilfe bis 100,– Euro
  • Bergen ohne Kostenlimit
  • Abschleppkosten bis 200,– Euro (bei Elektro- und Hybridfahrzeugen werden auch die Abschleppkosten für die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkus geleistet)

2. Auslandsschadenschutz:

Schutz bei Unfällen im Ausland, bei denen der Unfallgegner Schuld hat bzw. haftet

  • Absicherung bei unverschuldeten Verkehrsunfällen im Ausland
  • Ihr Schaden wird so ersetzt, als ob der Unfallverursacher bei uns versichert wäre
  • Versichert sind: Fahrer, Fahrzeuginsassen, Halter und Eigentümer des Fahrzeugs, das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug, mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger sowie mitgeführtes Gepäck und die Ladung
  • Gültig in: Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

3. Fahrerschutz:

  • Schutz vor den finanziellen Folgen eines Personenschadens bei einem selbst verschuldeten Unfall.
  • Ersatz Schmerzensgeld
  • Ausgleich des Verdienstausfalls
  • Ausgleich einer Verdienstminderung bei Wiedereintritt ins Berufsleben und einer
  • daraus resultierenden Rentenminderung
  • Übernahme weiterer Folgekosten (z. B. Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe)
  • Einsatz eines Gesundheits-/Rehadienstleisters zur Unterstützung des Genesungsprozesses und der Rehabilitation
  • Leistungen an Hinterbliebene
  • Maximale Erstattungssumme je Schadenereignis 15 Mio. Euro

4. Rabattschutz: 

  • Keine Rückstufung für je einen Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden im Kalenderjahr, mind. SF 4 und Alter jüngster Fahrer mind. 23 Jahre; kein belastender Schaden in den letzten 12 Monaten

5. KaufpreisSchutz

Als zusätzliche optionale Leistung zur Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung erleichtert der KaufpreisSchutz dem Versicherungsnehmer die unmittelbare Fahrzeugneubeschaffung bis zu 5 Jahre (60 Monate) und enthält darüber hinaus weitere Vorteile.

  • Erstattung6 der Differenz zwischen Kaufpreis und Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens bei Entwendung oder wirtschaftlichem Totalschaden (ohne Reparatur) des Fahrzeugs, sofern nicht aus einer für das versicherte Fahrzeug abgeschlossenen Kaskoversicherung Versicherungsschutz in Höhe des Neu- bzw. Kaufpreises besteht
  • Gilt bei Kaskoschaden sowie ersatzpflichtigem Haftpflichtschaden, der durch einen Dritten verursacht wurde Zusätzliche Übernahme der Selbstbeteiligung, sofern der Kunde im Rahmen der Volkswagen AutoVersicherung vollkaskoversichert ist und die Selbstbeteiligung in Abzug gebracht wird
  • Zusätzlich werden Zulassungs- und Überführungskosten übernommen
  • Zusätzlicher Bonus von 1.000,– Euro bei Erwerb eines neuen Konzernfahrzeugs7

Im Folgenden haben wir Ihnen einen FAQ mit Fragen und Antworten rund um das Thema Autoversicherung zusammengestellt:

  1. Die Kfz-Haftpflicht sichert Schäden Dritter ab.

Die Haftpflichtversicherung1 umfasst nur Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei Dritten verursacht haben. Sie ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, sobald ein Fahrzeug zugelassen wird. Somit sichert diese Versicherung Sie als Halter oder den Fahrer gegen den gesetzlichen Schadensanspruch Dritter ab, im Schadensfall mit Ihrem Fahrzeug.

Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.

Folgende Leistungen sind in der Haftpflicht Versicherung1 unserer Marken enthalten:

  • 100 Mio. Euro Versicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden, 15 Mio. Euro je geschädigte Person
  • Deckung von Umweltschäden bis zu 5 Mio Euro je Schadenereignis
  • MallorcaDeckung: Im Ausland gemietete Fahrzeuge sind mit der gleichen Deckung wie in Deutschland versichert

    2.  Bieten Schutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug.

Kaskoversicherungen sind freiwillige Erweiterungen zum vorgeschriebenen Mindestschutz, der Haftpflichtversicherung. Sie schützen den Versicherungsnehmer, wenn am Fahrzeug Schäden entstehen, die durch äußere Einwirkung – also zum Beispiel durch Wildtiere, Diebstahl oder wetterbedingt – entstehen. Oder, im Fall der Vollkasko, bei Schäden aufgrund von Selbstverschulden.

Eine Kaskoversicherung lohnt sich immer bei einem Neuwagen. Bei einem Gebrauchtwagen hingegen sollte man abwägen. In vielen Fällen ist eine Kaskoversicherung eine Frage der persönlichen Lebensumstände und des individuellen Schutzbedürfnisses.

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die an Ihrem Fahrzeug unverschuldet entstehen – das heißt, weder Sie noch ein Dritter kann dafür haftbar gemacht werden. Übernommen werden beispielsweise:

  • Glasbruch
  • Diebstahl, Raub (auch Schlüssel)
  • Brand, Explosion
  • Elementarschäden und Naturgewalten (Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch, Sturm, Hagel, Blitzschlag)
  • Kollision mit Tieren aller Art
  • Tierbisse inkl. Folgeschäden bis 10.000 Euro z.B. Marderbisse
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung (ohne Folgeschäden)
  • Fest im Fahrzeug eingebaute Fahrzeugteile/Zubehör bis zu 20.000 Euro
  • zusätzlich für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge: Diebstahl des Ladekabels und Überspannungsschäden durch Blitzschlag bis 20.000 Euro
  • 12 Monate Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung für Neu- und Gebrauchtwagen

Im Unterschied dazu kommt die Vollkaskoversicherung zusätzlich zur Teilkaskoversicherung für Schäden auf, die durch einen von Ihnen selbst verursachten Unfall sowie bei Beschädigung durch Fremde entstehen. Weitere Schadenfälle wie Vandalismus oder Hackerangriffe zahlt die Vollkasko des jeweiligen Herstellers.

In der Vollkasko sind alle Leistungen der Teilkasko abgedeckt sowie selbstverschuldete Schäden und weiter Schadenfälle:

  • Beschädigung, Zerstörung, Verlust
  • Vandalismus bzw. mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen
  • Hackerangriffe
  • Selbstverschuldete Unfälle
  • 12 Monate Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung (bei Totalschaden oder Diebstahl)
  • Allgefahrendeckung Akku bei Elektro/ Hybridfahrzeugen

Vorteile:

  • Kompetente Beratung und unkomplizierte Schadenabwicklung
  • Schnelle fachgerechte Reparatur bei Partnern
  • Zusätzliche Leistungsbausteine können bedarfsorientiert kombiniert werden
  • Dichtes Servicenetz - durch die Skoda Handelsorganisation ist immer eine Markenwerkstatt in Ihrer Nähe

Zusatzversicherungen: Bieten noch mehr Sicherheit

  • Kurzzeitschutz:

Flexibler kurzfristiger Versicherungsschutz je nach Situation ohne Bindung an eine Jahresbeitragszahlung. Beispielsweise für Drittfahrer, Jungfahrer, Mietwagen oder Probefahrten.

  • Fahrerschutz:

Als Fahrer sind Sie und Ihre Familie mit dem Fahrerschutz für den Ernstfall finanziell abgesichert:

– 15 Mio. EUR Deckung für verletzte Fahrer
– Übernahme weiterer Folgekosten (z. B. Verdienstausfall, Pflegekosten)
– Leistungen an Hinterbliebene
– Zahlung von Schmerzensgeld an den verletzten Fahrer

Wer innerhalb einer Familie mehr als ein Fahrzeug besitzt, kann von der Zweitwagenversicherung profitieren. Dazu muss das zweite Auto über den gleichen Versicherungsnehmer oder dessen Partner versichert sein. Der Vorteil: Sie werden zu Beginn der Versicherung direkt mindestens in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft, wenn sich der Erstwagen auch mindestens in dieser SF-Klasse befindet. Dies lohnt sich vor allem für Fahranfänger, die normalerweise in der Schadenfreiheitsklasse 0 starten würden.

  • Leasingratenversicherung

Stellt eine Absicherung bei finanziellen Engpässen, schwerer Erkrankung, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder im Todesfall dar.

  • Restschuldversicherung

Damit Sie bei der Zahlung Ihrer monatlichen Leasing- oder Finanzierungsraten eine stabil bleibende finanzielle Rückendeckung haben, versichern Sie die Restschuld Ihres Kredits. Eine Restschuldversicherung schützt Sie und Ihre Familie in finanziellen Notlagen ab und erleichtert Ihre Kreditlaufzeit.

Bei Kaskoversicherungen wird üblicherweise mit dem Versicherer eine Selbstbeteiligung vereinbart. Damit zahlen Sie bei einem Schaden einen gewissen Anteil selbst. Für Teilkasko und Vollkasko werden in der Regel unterschiedliche Selbstbeteiligungen vereinbar. Bei der Teilkasko ist es ein geringerer Betrag als bei der Vollkasko. Sind Sie vollkaskoversichert, zahlen Sie also bei Schäden, die die Teilkasko abdeckt, den geringeren Selbstbehalt. Üblich sind Beträge in Höhe von 150 Euro für die Teilkasko und 300 Euro für die Vollkasko. Dabei gilt: je höher Ihr Selbstbehalt, desto niedriger Ihr Versicherungsbeitrag.

Bei der Kfz-Haftpflicht gibt es keine Selbstbeteiligung.

Die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) bestimmt den Prozentbetrag, den ein Fahrer vom Grund-Tarif seiner Autoversicherung zahlt. In der Regel beginnen Fahranfänger mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis in der Schaden­freiheits­klasse 0. Nach einem Jahr unfallfreier Fahrt, gelangt man die Klasse 1 zahlt je nach Versicherungs­bedingungen einen geringeren Betrag. Nach zwei Jahren erfolgt eine Hochstufung in die zweite Stufe. Diese Einordnung erfolgt fortlaufend.

Besonderheiten:
Es gibt auch eine SF-Klasse ½: Mit dieser starten Sie, wenn das Kfz neu versichert wird und bereits ein anderes Fahrzeug mindestens in diese Klasse eingestuft wurde. Auch Fahranfänger, deren Führerschein mindestens ein Jahr alt ist, werden zunächst in dieser SF-Klasse eingeordnet. Einen Sonderfall stellen die Klassen M und S dar: Sie kommen bei Rückstufung des Versicherungs­nehmers aufgrund von gemeldeten Schäden zum Tragen.

SF-Klassen sind übertragbar. Innerhalb einer Familie können sie übertragen werden, zum Beispiel, wenn Eltern Ihrem Kind einen günstigen Versicherungsbeitrag ermöglichen möchten. Der Überträger selbst starten dann wieder in einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse – so, als würden Sie das erste Mal ein Fahrzeug versichern. Somit lohnt sich die Übertragung am Meisten, wenn kein weiteres Kfz versichert werden muss – beispielsweise, wenn ein Fahranfänger den Zweitwagen der Eltern übernimmt.

Wie viel Ihre Versicherung kostet, hängt einerseits von dem gewünschten Versicherungsumfang – Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko –, der gewählten Produktlinie und den gebuchten Zusatzbausteinen ab. Andererseits berechnet sich Ihr Versicherungsbeitrag bei der Haftpflicht und der Vollkasko je nach Schadenfreiheitsklasse. Je besser Sie eingestuft werden, desto geringer Ihr Beitrag. Mit jedem unfallfreien Jahr werden Sie eine SF-Klasse höher eingestuft und ihr Versicherungsbeitrag sinkt.

Die Wahl Ihrer Versicherung variiert je nach Bedürfnissen und Sicherheitswunsch.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung stellt den Basisschutz dar. Sie schützt Sie vor Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen. Versichert hierbei sind Sach-, Personen- und Vermögensschäden.

Wünschen Sie sich eine Absicherung gegen Schäden, die Sie nicht selbst verursachen und benötigen nicht den umfassenden Schutz der Vollkaskoversicherung, so liegen Sie mit der Teilkaskoversicherung richtig. Sie greift bei:  Brand, Explosion, Diebstahl, unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Kurzschlussschäden an der Verkabelung, Marderbiss und der Benutzung von Schiffen und Fähren.

Sollte Ihnen dieser Schutz nicht ausreichen und Sie wollen lieber ganz auf Nummer sicher gehen, dann gelingt die zusätzliche Absicherung durch die Vollkaskoversicherung. Damit ist Ihr Fahrzeug neben Leistungen der Teilkasko auch gegen mut- oder böswillige Beschädigung versichert, die durch andere verursacht wurden. Die Vollkasko kommt zudem für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf, die Sie selber verursacht haben, etwa durch einen selbstverschuldeten Unfall.

Unsere Empfehlung: Sofern Sie über einen günstigen Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkaskoversicherung verfügen, kann sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung gegenüber einer Teilkaskoversicherung lohnen. Falls Sie in den letzten zwölf Monaten keine Vollkaskoversicherung hatten, so können Sie den Schadenfreiheitsrabatt aus der Haftpflicht auf Ihre Vollkaskoversicherung übertragen.

Ihre AutoVersicherung gilt in Europa sowie in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU zählen. Wenn Sie mit Ihrem Auto ins europäische Ausland fahren, müssen Sie dort gegebenenfalls einen Versicherungsnachweis vorlegen. Hierfür können Sie bei Ihrer AutoVersicherung die Internationale Versicherungskarte (IVK) kostenlos beantragen. Auf der Karte finden Sie auch Informationen darüber, in welchen Ländern Ihr Versicherungsschutz gilt. Haben Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen, gilt diese im Ausland ebenfalls.

Darüber hinaus kann sich der AuslandschadenSchutz als Zusatzbaustein für Ihre Autoversicherung lohnen, wenn Sie regelmäßig mit Ihrem Pkw im Ausland unterwegs sind. Damit erhalten Sie folgende Leistungen:

– Absicherung bei unverschuldeten Unfällen im Ausland
– Schadenersatz als wäre der Unfallgegner bei uns versichert: ggf. Aufstockung auf höhere Versicherungssumme

 

 

Quelle 1: vwfs.de
Quelle 2: vwfs.de
Quelle 3: volkswagen.de
Quelle 4: volkswagen-nutzfahrzeuge.de
Quelle 5: audi.de
Quelle 6: audi.de
Quelle 7: skoda-auto.de
Quelle 8: skoda-auto.de
Quelle 9: skoda-auto.de
Quelle 10: skoda-auto.de
Quelle 11: seat.de
Quelle 12: seat.de
Quelle 13: seat.de
Quelle 14: seat.de
Quelle 15: seat.de

Quelle 16: vwfs.de

 

1 Ein Angebot der Volkswagen Autoversicherung AG, Anschrift Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und als Risikoträger erbrach durch den Volkswagen VersicherungsService, den Audi VersicherungsService, den ŠKODA VersicherungsService oder den SEAT VersicherungsService, jeweils Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, Versicherungsleistungen gemäß Bedingungen der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) oder einen Lkw bis 3,5 t zulassen. KaskoMobil, KaskoTierschaden, Fahrer-Schutz-Versicherung und Rabattschutz nur für Pkw (ohne Vermietung).

2 Versicherungsleistung vermittelt und als Risikoträger erbraucht durch den Volkswagen VersicherungsService, den Audi VersicherungsService, den ŠKODA VersicherungsService oder den SEAT VersicherungsService, jeweils Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, Versicherungsleistungen gemäß Bedingungen der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Nur in Verbindung mit einem Leasingvertrag der Volkswagen Leasing. Nicht für Sonderabnehmer.

3 Dieser Leistungsbaustein kann nicht abgeschlossen werden, wenn Volkswagen Haftpflichtversicherung inkl. Autoschutzbrief gewählt wurde.

4 Versicherungsleistungen werden durch den Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) zulassen.

5 Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Nur in Verbindung mit einem Leasingvertrag der Volkswagen Leasing GmbH erhältlich.

6 Die Leistung aus dem KaufpreisSchutz ist zusammen mit der Leistung aus der Kasko- oder Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt auf den Kaufpreis des versicherten Fahrzeugs.

7 Erwerb (Kauf, Leasing, Finanzierung) des neuen oder gebrauchten Ersatzfahrzeugs aus dem Volkswagen Konzern innerhalb von 6 Monaten nach dem Schadenfall über einen angeschlossenen
Konzernhändler. Erstattung durch Überweisung bei Nachweis durch die Fahrzeugrechnung.