Ihre AutoVersicherung¹

Immer sicher unterwegs.

Die Autoversicherungen1 sind so entwickelt, dass sie Ihren Ansprüchen gerecht werden und Ihnen größtmögliche Flexibilität bieten. Denn optimaler Schutz im Straßenverkehr und eine Absicherung für unvorhersehbare Unfälle und Kosten sind wichtig, damit Sie in einem solchen Fall Rückendeckung haben.  

Unsere Leistungen & Ihre Vorteile:

  • Passender Versicherungsschutz für Ihren Bedarf
  • Unkomplizierte Schadenabwicklung
  • Fachgerechte Reparaturen in vom Hersteller anerkannten Werkstätten
  • Persönlicher Kontakt und individuelle Beratung
  • Basisschutz mit hohem Leistungsumfang
  • Persönlicher Ansprechpartner und Unterstützung bei der Schadenabwicklung
  • Schnelle und fachgerechte Reparatur mit Originalteilen
  • Spezielle Leistungen für Elektroautos und Hybridfahrzeuge
     

 

Versicherungsprodukte der Marken Audi, Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Škoda, SEAT und CUPRA (auch für Nicht-Konzernmarken abschließbar):


Haftpflicht2

Die Haftpflicht2 übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch Dritter, wenn Schäden mit Ihrem Volkswagen Nutzfahrzeug verursacht werden. Der Schutz dieser Versicherung inkludiert:

  • 100 Mio. Euro Deckung bei Sach- und Vermögensschäden
  • max. 15 Mio. Euro je geschädigte Person bei Personenschäden
  • Deckung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden bis zu 5 Mio. Euro je Schadenereignis, jedoch für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres max. 10 Mio. Euro
     

Die Teilkasko Versicherung tritt bei Fahrzeugschäden in Kraft, für die niemand haftbar gemacht werden kann: 

  • Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawinen (auch Dachlawinen) 
  • Diebstahl, Brand und Explosion
  • Glasbruch (inkl. SB-Verzicht bei Reparatur)
  • Zusammenstoß mit Haarwild und Marderbiss (ohne Folgeschäden) 
  • Fest im Fahrzeug eingebaute(s) oder am Fahrzeug angebaute(s) Fahrzeugteile/-zubehör sind bis zu einem Betrag von 20.000,– Euro beitragsfrei mitversichert (ab Werk bzw. vom Vertragshändler vor Vertragsabschluss eingebaut).
  • Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit (außer Alkohol, Drogen und Totaldiebstahl)
  • Kein Abzug „Neu für Alt“
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss (ohne Folgeschäden) 


Vollkasko (mit integrierter Teilkasko)

Hierin sind alle Leistungen der Teilkasko enthalten sowie weitere Leistungsfälle: 

  • selbst verschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug
  • mut- und böswillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde (Vandalismus)
  • Erstattung des Kaufpreises bei Totalschaden oder Totaldiebstahl im Rahmen eines Kaskoschadenfalls innerhalb der ersten 6 Monate nach Erstzulassung
  • kompetente Beratung und Unterstützung bei der Sachschadenabwicklung
  • schnelle und fachgerechte Reparatur Ihrem Audi, Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Škoda, SEAT und CUPRA Partner
  • dichtes Servicenetz: immer eine Markenwerkstatt in Ihrer Nähe 
  • Kombination von weiteren Leistungsbausteinen möglich – nach Bedarf

 

Zusatzbausteine:

1. Schutzbrief Mobilität:

  • schnelle Unterstützung bei Pannen und Unfällen
  • schnelle Bereitstellung der Mobilität
  • Pannenhilfe und Bergung bereits ab der eigenen Haustür
  • Bei Entfernung ab 50 km von der eigenen Haustür: Fahrzeugrücktransport, Übernahme von Fahrt- und Übernachtungskosten.

2. Auslandsschadenschutz:

  • Absicherung bei unverschuldeten Verkehrsunfällen im Ausland
  • Ihr Schaden wird so ersetzt, als ob der Unfallverursacher bei uns versichert wäre

3. Fahrerschutz:

  • Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und sonstige berechtigte Fahrer des versicherten Fahrzeugs
  • 15 Mio. € Deckung für verletzte Fahrer
  • Übernahme weiterer Folgekosten (z.B. Haushaltshilfe, unfallbedingt Personenschäden, Verdienstausfallschaden, Schmerzensgeld, Witwen- und Waisenrente, Reha-Maßnahmen)

4. Rabattschutz: 

  • Vertrag verbleibt im Folgejahr trotz eines belastenden Schaden in der bisherigen Schadenfreiheitsklasse, wird also weder besser gestuft, noch zurück gestuft
  • gilt für jeweils einen Schaden der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung je Kalenderjahr
  • Ab zwei/mehreren Schäden in der Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung in einem Kalenderjahr wird der Vertrag zurückgestuft - der rabattgeschützte Schaden bleibt unberücksichtigt, also der Vertrag so zurückgestuft, als ob der zuerst eingetretene Schaden sich nicht ereignet hätte 
  • Bedingungen zum Abschluss:
    1. ab mind. Schadensfreiheitsklasse 4 in einer Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung
    2. in den letzten 12 Monaten keine belastenden Schäden
    3. jüngster Fahrer mind. 23 Jahre alt
    4. Möglicher Fahrerkreis: Einzelfahrer, Partnerfahrer, Familienfahrer, beliebige Fahrer

5. Kasko Tierschaden:

Diese Zusatzversicherung lässt sich in Verbindung mit einer Kasko buchen und deckt eine Vielzahl möglicher Tierschäden ab:

  • Absicherung gegen Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Absicherung gegen Schäden durch Tierbiss (außer Haus- und Nutztiere) sowie deren Folgeschäden bis 10.000,- Euro 
  • Absicherung gegen Folgeschäden nach einem Kurzschluss bis 10.000,- Euro 

6. KaskoMobil3 

Sie sind mit Ihrem Fahrzeug oder einem Mietwagen oft auch außerhalb Deutschlands unterwegs? Dieser zusätzliche Leistungsbaustein sichert Sie auch im Ausland gut ab:

  • Haftpflicht-Versicherungsschutz für das Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Deckung)
  • generelle Hilfe bei Panne und Unfall, z. B. Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, Abschleppen, Bergen (Autoschutzbrief)
  • Schutz bei unverschuldeten Verkehrsunfällen im Ausland: Ihr Schaden wird so ersetzt, als ob der Unfallverursacher bei der Volkswagen AutoVersicherung2 versichert wäre (Ausland-Schadenschutz)
  • Bei Abschluss der Volkswagen Kasko (Vollkasko) besteht Anspruch auf einen Mietwagen bzw. eine Nutzungsausfallentschädigung bis zum Abschluss der Reparatur (max. 14 Tage). 
  • auch im Ausland Schutz auf inländischem Niveau 
  • gesicherte Mobilität auch bei Reparatur

 

Exklusiver Versicherungsumfang für E- und Hybrid-Fahrzeuge

  • AllRisk Deckung für den Akku
  • Schäden an elektr. Fahrzeugbauteilen durch Überspannung bis 20.000€
  • Diebstahl des Ladekabels
  • Schutz bei Hacker-/ & Cyberangriff 
  • Ab 01/2021 Deckung der Wallbox und Induktionsplatten (bis 1.500€) 
  • Ab 04/2021 Eigenschadendeckung 


Ihre AutoVersicherung¹ für die Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge4


Der KaskoSchutz(abschließbar in Verbindung mit Leasing) umfasst:

  • Schutz einer klassischen Voll- und Teilkaskoversicherung.
  • Schäden am Fahrzeug durch Unfall – auch bei Selbstverursachung
  • mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs durch Fremde
  • An-, Um- und Aufbauten bis 20.000,- Euro (inkl. MwSt.) für PKW, bis 50.000,- Euro (inkl. MwSt.) für Lkw bis 7,5 t gedeckt
  • max. Haftung bis 600,- Euro
  • Diebstahl, Brand, und Explosion
  • Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Haarwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen; Marderbiss
  • Glasbruchschaden
  • GAP-Deckung: Verzicht auf die Berechnung der Restforderung aus dem Leasingvertrag bei Totaldiebstahl oder einem Unfall mit Totalschaden
  • Beitragskonstanz auch im Schadenfall
  • Notfallmanagement: Unterstützung bei der Wiederherstellung der Mobilität – Soforthilfe (z.B. Abschleppen und Bergen) rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr bei Unfall, (Teile-) Diebstahl, Vandalismus und Elementarschäden 
  • Schadenservice: Übernahme der Abwicklungsformalitäten (Schadenbearbeitung) und Verauslagung ggf. anfallender Kosten
  • attraktiver Stückbeitrag, unabhängig vom Schadenfreiheitsrabatt
  • keine Preisanpassung im Schadenfall
  • kompetente Beratung und Unterstützung bei der Sachschadenabwicklung
  • schnelle und fachgerechte Reparatur beim Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner
  • bei entsprechender Berechtigung ist die im KaskoSchutz2 enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzbar 
  • professionelle Soforthilfe und weniger Verwaltungsaufwand im Schadenfall 
     

Volkswagen Nutzfahrzeuge Haftpflicht inkl. Autoschutzbrief 4

Wenn Schäden mit Ihrem Volkswagen Nutzfahrzeug verursacht werden, übernimmt diese Haftpflicht den gesetzlichen Schadenanspruch Dritter. Darin sind inbegriffen:

  • 100 Mio. Euro Deckung bei Sach- und Vermögensschäden
  • max. 15 Mio. Euro je geschädigte Person bei Personenschäden
  • Deckung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden bis zu 5 Mio. Euro je Schadenereignis, jedoch für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres max. 10 Mio. Euro
  • generelle Hilfe bei Panne und Unfall, z. B. Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, Abschleppen, Bergen (in Kombination mit Autoschutzbrief) 

 

 

Im Folgenden haben wir Ihnen einen FAQ mit Fragen und Antworten rund um das Thema Autoversicherung zusammengestellt:

  1. Die Kfz-Haftpflicht sichert Schäden Dritter ab.

Die Haftpflichtversicherung1 umfasst nur Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei Dritten verursacht haben. Sie ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, sobald ein Fahrzeug zugelassen wird. Somit sichert diese Versicherung Sie als Halter oder den Fahrer gegen den gesetzlichen Schadensanspruch Dritter ab, im Schadensfall mit Ihrem Fahrzeug.

Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.

Folgende Leistungen sind in der Haftpflicht Versicherung1 unserer Marken enthalten:

  • 100 Mio. Euro Versicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden, 15 Mio. Euro je geschädigte Person
  • Deckung von Umweltschäden bis zu 5 Mio Euro je Schadenereignis
  • MallorcaDeckung: Im Ausland gemietete Fahrzeuge sind mit der gleichen Deckung wie in Deutschland versichert

    2.  Bieten Schutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug.

Kaskoversicherungen sind freiwillige Erweiterungen zum vorgeschriebenen Mindestschutz, der Haftpflichtversicherung. Sie schützen den Versicherungsnehmer, wenn am Fahrzeug Schäden entstehen, die durch äußere Einwirkung – also zum Beispiel durch Wildtiere, Diebstahl oder wetterbedingt – entstehen. Oder, im Fall der Vollkasko, bei Schäden aufgrund von Selbstverschulden.

Eine Kaskoversicherung lohnt sich immer bei einem Neuwagen. Bei einem Gebrauchtwagen hingegen sollte man abwägen. In vielen Fällen ist eine Kaskoversicherung eine Frage der persönlichen Lebensumstände und des individuellen Schutzbedürfnisses.

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die an Ihrem Fahrzeug unverschuldet entstehen – das heißt, weder Sie noch ein Dritter kann dafür haftbar gemacht werden. Übernommen werden beispielsweise:

  • Glasbruch
  • Diebstahl, Raub (auch Schlüssel)
  • Brand, Explosion
  • Elementarschäden und Naturgewalten (Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch, Sturm, Hagel, Blitzschlag)
  • Kollision mit Tieren aller Art
  • Tierbisse inkl. Folgeschäden bis 10.000 Euro z.B. Marderbisse
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung (ohne Folgeschäden)
  • Fest im Fahrzeug eingebaute Fahrzeugteile/Zubehör bis zu 20.000 Euro
  • zusätzlich für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge: Diebstahl des Ladekabels und Überspannungsschäden durch Blitzschlag bis 20.000 Euro
  • 12 Monate Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung für Neu- und Gebrauchtwagen

Im Unterschied dazu kommt die Vollkaskoversicherung zusätzlich zur Teilkaskoversicherung für Schäden auf, die durch einen von Ihnen selbst verursachten Unfall sowie bei Beschädigung durch Fremde entstehen. Weitere Schadenfälle wie Vandalismus oder Hackerangriffe zahlt die Vollkasko des jeweiligen Herstellers.

In der Vollkasko sind alle Leistungen der Teilkasko abgedeckt sowie selbstverschuldete Schäden und weiter Schadenfälle:

  • Beschädigung, Zerstörung, Verlust
  • Vandalismus bzw. mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen
  • Hackerangriffe
  • Selbstverschuldete Unfälle
  • 12 Monate Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung (bei Totalschaden oder Diebstahl)
  • Allgefahrendeckung Akku bei Elektro/ Hybridfahrzeugen

Vorteile:

  • Kompetente Beratung und unkomplizierte Schadenabwicklung
  • Schnelle fachgerechte Reparatur bei Partnern
  • Zusätzliche Leistungsbausteine können bedarfsorientiert kombiniert werden
  • Dichtes Servicenetz - durch die Skoda Handelsorganisation ist immer eine Markenwerkstatt in Ihrer Nähe

Zusatzversicherungen: Bieten noch mehr Sicherheit

  • Kurzzeitschutz:

Flexibler kurzfristiger Versicherungsschutz je nach Situation ohne Bindung an eine Jahresbeitragszahlung. Beispielsweise für Drittfahrer, Jungfahrer, Mietwagen oder Probefahrten.

  • Fahrerschutz:

Als Fahrer sind Sie und Ihre Familie mit dem Fahrerschutz für den Ernstfall finanziell abgesichert:

– 15 Mio. EUR Deckung für verletzte Fahrer
– Übernahme weiterer Folgekosten (z. B. Verdienstausfall, Pflegekosten)
– Leistungen an Hinterbliebene
– Zahlung von Schmerzensgeld an den verletzten Fahrer

Wer innerhalb einer Familie mehr als ein Fahrzeug besitzt, kann von der Zweitwagenversicherung profitieren. Dazu muss das zweite Auto über den gleichen Versicherungsnehmer oder dessen Partner versichert sein. Der Vorteil: Sie werden zu Beginn der Versicherung direkt mindestens in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft, wenn sich der Erstwagen auch mindestens in dieser SF-Klasse befindet. Dies lohnt sich vor allem für Fahranfänger, die normalerweise in der Schadenfreiheitsklasse 0 starten würden.

  • Leasingratenversicherung

Stellt eine Absicherung bei finanziellen Engpässen, schwerer Erkrankung, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder im Todesfall dar.

  • Restschuldversicherung

Damit Sie bei der Zahlung Ihrer monatlichen Leasing- oder Finanzierungsraten eine stabil bleibende finanzielle Rückendeckung haben, versichern Sie die Restschuld Ihres Kredits. Eine Restschuldversicherung schützt Sie und Ihre Familie in finanziellen Notlagen ab und erleichtert Ihre Kreditlaufzeit.

Bei Kaskoversicherungen wird üblicherweise mit dem Versicherer eine Selbstbeteiligung vereinbart. Damit zahlen Sie bei einem Schaden einen gewissen Anteil selbst. Für Teilkasko und Vollkasko werden in der Regel unterschiedliche Selbstbeteiligungen vereinbar. Bei der Teilkasko ist es ein geringerer Betrag als bei der Vollkasko. Sind Sie vollkaskoversichert, zahlen Sie also bei Schäden, die die Teilkasko abdeckt, den geringeren Selbstbehalt. Üblich sind Beträge in Höhe von 150 Euro für die Teilkasko und 300 Euro für die Vollkasko. Dabei gilt: je höher Ihr Selbstbehalt, desto niedriger Ihr Versicherungsbeitrag.

Bei der Kfz-Haftpflicht gibt es keine Selbstbeteiligung.

Die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) bestimmt den Prozentbetrag, den ein Fahrer vom Grund-Tarif seiner Autoversicherung zahlt. In der Regel beginnen Fahranfänger mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis in der Schaden­freiheits­klasse 0. Nach einem Jahr unfallfreier Fahrt, gelangt man die Klasse 1 zahlt je nach Versicherungs­bedingungen einen geringeren Betrag. Nach zwei Jahren erfolgt eine Hochstufung in die zweite Stufe. Diese Einordnung erfolgt fortlaufend.

Besonderheiten:
Es gibt auch eine SF-Klasse ½: Mit dieser starten Sie, wenn das Kfz neu versichert wird und bereits ein anderes Fahrzeug mindestens in diese Klasse eingestuft wurde. Auch Fahranfänger, deren Führerschein mindestens ein Jahr alt ist, werden zunächst in dieser SF-Klasse eingeordnet. Einen Sonderfall stellen die Klassen M und S dar: Sie kommen bei Rückstufung des Versicherungs­nehmers aufgrund von gemeldeten Schäden zum Tragen.

SF-Klassen sind übertragbar. Innerhalb einer Familie können sie übertragen werden, zum Beispiel, wenn Eltern Ihrem Kind einen günstigen Versicherungsbeitrag ermöglichen möchten. Der Überträger selbst starten dann wieder in einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse – so, als würden Sie das erste Mal ein Fahrzeug versichern. Somit lohnt sich die Übertragung am Meisten, wenn kein weiteres Kfz versichert werden muss – beispielsweise, wenn ein Fahranfänger den Zweitwagen der Eltern übernimmt.

Wie viel Ihre Versicherung kostet, hängt einerseits von dem gewünschten Versicherungsumfang – Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko –, der gewählten Produktlinie und den gebuchten Zusatzbausteinen ab. Andererseits berechnet sich Ihr Versicherungsbeitrag bei der Haftpflicht und der Vollkasko je nach Schadenfreiheitsklasse. Je besser Sie eingestuft werden, desto geringer Ihr Beitrag. Mit jedem unfallfreien Jahr werden Sie eine SF-Klasse höher eingestuft und ihr Versicherungsbeitrag sinkt.

Die Wahl Ihrer Versicherung variiert je nach Bedürfnissen und Sicherheitswunsch.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung stellt den Basisschutz dar. Sie schützt Sie vor Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen. Versichert hierbei sind Sach-, Personen- und Vermögensschäden.

Wünschen Sie sich eine Absicherung gegen Schäden, die Sie nicht selbst verursachen und benötigen nicht den umfassenden Schutz der Vollkaskoversicherung, so liegen Sie mit der Teilkaskoversicherung richtig. Sie greift bei:  Brand, Explosion, Diebstahl, unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Kurzschlussschäden an der Verkabelung, Marderbiss und der Benutzung von Schiffen und Fähren.

Sollte Ihnen dieser Schutz nicht ausreichen und Sie wollen lieber ganz auf Nummer sicher gehen, dann gelingt die zusätzliche Absicherung durch die Vollkaskoversicherung. Damit ist Ihr Fahrzeug neben Leistungen der Teilkasko auch gegen mut- oder böswillige Beschädigung versichert, die durch andere verursacht wurden. Die Vollkasko kommt zudem für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf, die Sie selber verursacht haben, etwa durch einen selbstverschuldeten Unfall.

Unsere Empfehlung: Sofern Sie über einen günstigen Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkaskoversicherung verfügen, kann sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung gegenüber einer Teilkaskoversicherung lohnen. Falls Sie in den letzten zwölf Monaten keine Vollkaskoversicherung hatten, so können Sie den Schadenfreiheitsrabatt aus der Haftpflicht auf Ihre Vollkaskoversicherung übertragen.

Ihre AutoVersicherung gilt in Europa sowie in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU zählen. Wenn Sie mit Ihrem Auto ins europäische Ausland fahren, müssen Sie dort gegebenenfalls einen Versicherungsnachweis vorlegen. Hierfür können Sie bei Ihrer AutoVersicherung die Internationale Versicherungskarte (IVK) kostenlos beantragen. Auf der Karte finden Sie auch Informationen darüber, in welchen Ländern Ihr Versicherungsschutz gilt. Haben Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen, gilt diese im Ausland ebenfalls.

Darüber hinaus kann sich der AuslandschadenSchutz als Zusatzbaustein für Ihre Autoversicherung lohnen, wenn Sie regelmäßig mit Ihrem Pkw im Ausland unterwegs sind. Damit erhalten Sie folgende Leistungen:

– Absicherung bei unverschuldeten Unfällen im Ausland
– Schadenersatz als wäre der Unfallgegner bei uns versichert: ggf. Aufstockung auf höhere Versicherungssumme

 

 

Quelle 1: vwfs.de
Quelle 2: vwfs.de
Quelle 3: volkswagen.de
Quelle 4: volkswagen-nutzfahrzeuge.de
Quelle 5: audi.de
Quelle 6: audi.de
Quelle 7: skoda-auto.de
Quelle 8: skoda-auto.de
Quelle 9: skoda-auto.de
Quelle 10: skoda-auto.de
Quelle 11: seat.de
Quelle 12: seat.de
Quelle 13: seat.de
Quelle 14: seat.de
Quelle 15: seat.de

Quelle 16: vwfs.de

 

1 Ein Angebot der Volkswagen Autoversicherung AG, Anschrift Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und als Risikoträger erbrach durch den Volkswagen VersicherungsService, den Audi VersicherungsService, den ŠKODA VersicherungsService oder den SEAT VersicherungsService, jeweils Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, Versicherungsleistungen gemäß Bedingungen der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) oder einen Lkw bis 3,5 t zulassen. KaskoMobil, KaskoTierschaden, Fahrer-Schutz-Versicherung und Rabattschutz nur für Pkw (ohne Vermietung).

2 Versicherungsleistung vermittelt und als Risikoträger erbraucht durch den Volkswagen VersicherungsService, den Audi VersicherungsService, den ŠKODA VersicherungsService oder den SEAT VersicherungsService, jeweils Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, Versicherungsleistungen gemäß Bedingungen der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Nur in Verbindung mit einem Leasingvertrag der Volkswagen Leasing. Nicht für Sonderabnehmer.

3 Dieser Leistungsbaustein kann nicht abgeschlossen werden, wenn Volkswagen Haftpflichtversicherung inkl. Autoschutzbrief gewählt wurde.

4 Versicherungsleistungen werden durch den Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) zulassen.

5 Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Nur in Verbindung mit einem Leasingvertrag der Volkswagen Leasing GmbH erhältlich.