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Sonderabnehmer
Nutzen Sie Ihre exklusiven Vorteile
Wenn Sie selbständiger Unternehmer und Mitglied eines der aufgeführten berufsständischen Verbandes sind oder einer der aufgeführten Berufsgruppen angehören, haben Sie Anspruch auf unsere Sonderkonditionen. Informieren Sie sich bei Ihrem Audi Partner rund um unsere Fahrzeuge und lassen Sie sich Ihr ganz persönliches Angebot erstellen.
Berufsständische Verbände
Sie sind selbstständiger Unternehmer und Mitglied eines berufsständischen Vereines? Dann haben Sie Anspruch auf unsere Sonderkonditionen mit einem Mitgliedsausweis und einem Berechtigungsschreiben folgender Verbände:
- DBV - Deutscher Bauernverband e.V.
- DMB - Deutscher Mittelstands-Bund e.V.
- BingK - Bundesingenieurkammer e.V.
- MR - Bundesverband der Maschinenringe e.V.
Senden Sie uns einfach Ihren Mitgliedsausweis und erhalten Sie Ihre exklusiven Sonderkonditionen.
Bedingungen:
- Verkauf eines Audi Neufahrzeuges (Ausschluss: Audi Sport Modelle (RS-Modelle) und e-tron GT 60/RS e-tron GT)
- Erstzulassung auf das Verbandsmitglied persönlich oder auf den Betrieb oder das Unternehmen
- Mindesthaltedauer von zusammenhängend 6 Monaten
- Bestellung von maximal 2 Fahrzeugen pro Mitglied im Kalenderjahr. Maßgeblich ist das Auftragseingangsdatum
- Vorlage eines bei Fahrzeugbestellung aktuell gültigen Mitgliederbestätigung/Mitgliedsausweis von einem der genannten Verbände
- Vorlage eines, bei Fahrzeugbestellung gültigem, einem der genannten Verbände ausgestellten, Berechtigungsscheines bis spätestens 4 Wochen nach Fahrzeugbestellung
Unsere Fahrzeugangebote:
Nutzen Sie Ihre exklusiven Vorteile
Wenn Sie selbständiger Unternehmer und Mitglied eines der aufgeführten berufsständischen Verbandes sind oder einer der aufgeführten Berufsgruppen angehören, haben Sie Anspruch auf exklusive Sonderkonditionen. Informieren Sie sich bei Ihrem Audi Partner rund um unsere Fahrzeuge und lassen Sie sich Ihr ganz persönliches Angebot erstellen.
Berufsträger
Wenn Sie zu einer der folgenden Berufsträger gehören, angestellt oder selbständig sind und Mitglied der entsprechenden Kammer oder Berufsgenossenschaft, haben Sie Anspruch auf unsere Sonderkonditionen.
- Steuerberater
- Rechtsanwälte
- Wirtschaftsprüfer
- Ärzte
- Architekten
Ihr Anspruch ist unabhängig von einer eventuellen Verbandsmitgliedschaft Ihrer Kanzlei. Angestellte des öffentlichen Dienstes zählen nicht zu den berechtigten Berufsgruppen.