Garantieverlängerung

Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Audi, Škoda, SEAT, CUPRA

Bei einer Neubestellung eines Fahrzeuges der Marken Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Audi, Škoda, SEAT oder CUPRA(Volkswagen ab 23.4.2015), können Sie die übliche 2-jährige Herstellergarantie1 um 1, 2 oder 3 Jahre Anschlussgarantie erweitern. Wählen Sie dazu die Garantie, die zu Ihrer Gesamtfahrleistung passt. Mit unserer Garantieverlängerung sind Sie für anstehende Reparaturen abgesichert. Die Leistungen entsprechen dem Umfang der Herstellergarantie.

Beachten Sie, dass nach Abschluss der Garantie ein Wechsel in eine andere Option nicht mehr möglich ist.

 

Unsere Leistungen

  • Anschlussgarantie² wahlweise für ein, zwei oder drei Jahre in Verlängerung an die 2-jährige Herstellergarantie
  • keine Selbstbeteiligung – volle Kostenübernahme im Garantiefall bis zur vereinbarten Gesamtfahrleistung (bis zur vereinbarten Gesamtfahrleistung von 200.000 km)
  • maximal wählbare Gesamtfahrleistung je nach Marke: 80.000 km (CUPRA) oder 100.000 Kilometer (SEAT) oder 150.000 Kilometer (Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge³ (Crafter wahlweise bis zu 250.000 km), Škoda, Audi)
  • Einstieg bis zu einem Fahrzeugalter von zwei Jahren und max. 100.000 km möglich (bei Nachweis der Einhaltung vorgeschriebener Wartungsintervalle)
  • Anschlussgarantie² kann bis zum Zeitpunkt der Erstzulassung bzw. Fahrzeugübergabe dazugekauft werden

Abschlussberechtigte Fahrzeuge:

  • Pkw ohne Vermietung und Lkw-Zulassungen bis 3,5 t Gesamtgewicht
  • Max. Fahrzeugalter bei Versicherungsbeginn: 5 Jahre (60 Monate)
  • Max. Fahrzeugalter bei Versicherungsende: 9 Jahre (108 Monate)
  • Mindestlaufzeit: 12 Monate
  • Max. Laufzeit: 60 Monate
  • Ausgenommen sind getunte Fahrzeuge, Fahrschul- und gewerbsmäßige Personenbeförderungswagen.

Ihre Vorteile

  • Kostentransparenz
  • Bis zu 5 Jahre Rundumschutz (abhängig vom Fahrzeugmodell) vor unerwarteten Reparaturkosten nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie (Garantieschutz für bis zu weitere 3 Jahre)
  • Umfassende Leistungen - wie bei der zweijährigen Herstellergarantie
  • Reparaturen mit Original Teilen in vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstätten
  • Höherer Wiederverkaufswert durch Verbleib der Anschlussgarantie am Fahrzeug, Garantieverlängerung kann vom Fahrzeugkäufer übernommen werden (nicht bei Veräußerung an gewerbliche Wiederverkäufer)
  • Vielfältige und individuelle Laufzeit-/Laufleistungskombinationen passend zu Ihrer Fahrleistung
  • Im Rahmen von Leasing, Finanzierung oder Barkauf möglich (attraktive monatliche Beiträge ohne Ratenzahlungszuschlag, alternativ als Einmalbeitrag möglich)
  • Individuelle Beiträge gestaffelt nach Fahrzeugmodell, Abschlusszeitpunkt der Garantieverlängerung, Garantielaufzeit und vereinbarter Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs
  • Bei Finanzieren und Barzahlern gilt: Im Anschluss an die Garantieverlängerung geht Ihr Vertrag automatisch in eine kostenpflichtige einjährige Funktionsgarantie⁴ über. Diese ersetzt die Kosten für nahezu alle mechanischen und elektrischen Bauteile und verlängert sich (falls gewünscht) jährlich, ohne Kilometerbegrenzung.
  • Langfristiger Qualitätserhalt durch professionellen Service nach Herstellervorgaben
  • Bei Leasing besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für gewerbliche Kunden
  • Für alle Modelle und Motorisierungen verfügbar (gilt für ausgewählte Modelle²; speziell für Volkswagen bei Neubestellung ab 23.4.2015) (siehe hierzu auch: Abschlussberechtigte Fahrzeuge).

Garantieverlängerung und Bedingungen für Neu- und Gebrauchtwagen.

Über die folgenden Links erhalten Sie Informationen zur Garantieverlängerung sowie den Bedingungen für Neu- und Gebrauchtwagen [PDF].

Audi

Garantiebedingungen Neuwagen

Seat

Garantiebedingungen Neuwagen

ŠKODA

Garantiebedingungen Gebrauchtwagen

Audi

Garantiebedingungen Gebrauchtwagen

Seat

Garantiebedingungen Gebrauchtwagen

Volkswagen

Garantiebedingungen Neuwagen

Seat

Garantieverlängerung Seat

ŠKODA

Garantiebedingungen Neuwagen

Volkswagen

Garantiebedingungen Gebrauchtwagen

Die passende Garantieverlängerung direkt an Ihrem Standort

Über die folgenden Links kommen Sie direkt, ohne Umwege, zu der Online Garantieverlängerung in Ihrem Autohaus.

Quelle 1: volkswagen.de 
Quelle 2: volkswagen-nutzfahrzeuge.de 
Quelle 3: audi.de
Quelle 4: audi.de
Quelle 5: garantieabschluss.de
Quelle 6: seat.de
Quelle 7: cupraofficial.de

1 Versicherungsleistungen werden (bei Finanzierung und Barkauf) durch die Volkswagen Versicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, erbracht und (bei Leasing) je nach Marke durch die Volkswagen Leasing GmbH, die Audi Leasing, die SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, erbraucht und vermittelt. Ausgenommen sind getunte Fahrzeuge, Fahrschulwagen sowie gewerbsmäßige Personenbeförderungswagen. Audi VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Ausgenommen sind getunte Fahrzeuge, Fahrschulwagen sowie gewerbsmäßige Personenbeförderungswagen.

2 Die Anschlussgarantie verlängert die 24-monatige Herstellergarantie um bis zu weitere 36 Monate. Gemäß Herstellerbedingungen. Die Anschlussgarantie endet, wenn entweder die vereinbarte Zeitdauer abgelaufen ist oder die maximale Laufleistung überschritten wird, je nachdem, welches der beiden Ereignisse zuerst eintritt.

3 Für abschlussberechtigte Fahrzeuge bzw. ausgewählte Modelle.  

4 Versicherung vermittelt durch die Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, garantie(at)vvd(dot)de, Versicherungsleistungen durch die Volkswagen Versicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vw_versicherung(at)vwfs(dot)com, die Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, oder die SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, erbracht.